Gewährleistung könnte der erste Prüfweg sein
Bei einem Verbraucherkauf richtet sich die gesetzliche Mängelhaftung grundsätzlich gegen den Verkäufer. Melden Sie den Mangel nachvollziehbar und geben Sie Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
Der Kompass ordnet Kaufweg, Zeit, freiwillige Garantie und Sicherheitslage. Er zeigt Prüfwege und Unterlagen – ohne automatisch einen Rechtsanspruch festzustellen.
Ihre Angaben bleiben lokal im Browser. Die Einordnung berücksichtigt keine Vertragsdetails, Ausschlüsse oder Einzelfallentscheidungen.
Die Reihenfolge passt sich Ihren Angaben an. Jeder Weg braucht eigene Bedingungen und Nachweise.
Bei einem Verbraucherkauf richtet sich die gesetzliche Mängelhaftung grundsätzlich gegen den Verkäufer. Melden Sie den Mangel nachvollziehbar und geben Sie Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
Garantiegeber, Laufzeit, abgedeckte Teile und Ausschlüsse stehen in der Garantieerklärung. Die Garantie ersetzt gesetzliche Rechte nicht.
Wenn kein vorrangiger Serviceweg erkennbar ist, helfen Modellkennung, Fehlerbild, Teilefrage und Kostengrenze bei einer belastbaren Werkstattanfrage.
Originale sicher aufbewahren und nur erforderliche Kopien übermitteln.
Die Vorlage formuliert eine Bitte um Prüfung, keine abschließende rechtliche Forderung. Verarbeitung ausschließlich im geöffneten Browser-Tab; keine Speicherung oder Fallakte bei ReparaturRadar; kein Versand und keine Übermittlung an Verkäufer, Hersteller oder Behörden
Jeder Leitfaden trennt Anhaltspunkte, offene Nachweise, sichere Reihenfolge und Primärquellen.
Mangelanzeige, Nacherfüllung und Fallakte beim Verbraucherkauf.
Leitfaden öffnen 02Zusätzliche ZusageGarantiegeber, Laufzeit, Umfang und Servicebedingungen prüfen.
Leitfaden öffnen 03Freiwilliger WegSachlich anfragen und Kostenbeteiligung vollständig bewerten.
Leitfaden öffnen 04Sicherheit zuerstProduktkennung mit amtlichen Warnungen und Maßnahmen abgleichen.
Leitfaden öffnenReparaturRadar fasst nur vorsichtig zusammen. Maßgeblich bleiben Gesetz, Vertrag, Garantiebedingungen und offizielle Warnmeldungen.
§ 439 BGB zu Nachbesserung, Ersatzlieferung und erforderlichen Aufwendungen.
Gesetz öffnenEU-Verbraucherinformationen zur Trennung von Verkäuferhaftung und freiwilliger Garantie.
EU-Information öffnenAmtliche BAuA-Datenbank zu gefährlichen Non-Food-Produkten in Deutschland.
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